Fragen und Antworten

Wir wissen, dass man in der ersten Zeit nach einem Todesfall häufig nicht die Kraft hat, unzählige Telefonate zu führen oder sich die Antworten mühselig im Internet zusammenzusuchen. Daher möchten wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen beantworten. Gerne helfen wir Ihnen weiter, falls Sie in unseren FAQs nicht die Antwort auf Ihre Fragen finden. Rufen Sie uns an!
Es gibt keine Vorschriften, wann ein Stein eine Platte oder ein festes Kreuz auf dem Grab gesetzt sein muss. Aber es gibt in einigen Friedhofssatzungen zum Beispiel eine grobe Vorgabe, dass nach sechs Monaten das Grab würdevoll hergerichtet sein muss.
Bei Bestattungen von Särgen warten Steinmetze mindestens sechs Monate, damit sich die Erde ausreichend setzen kann. Bei Urnenbestattungen ist dies nicht nötig.
Jeder Friedhof hat eine eigene Friedhofssatzung die u.a. die Maße und Gestaltung für die einzelnen Grabstätten vorgibt.
Der Preis einer Grabanlage hängt ab von Ihren individuellen Wünschen und Ihrem Budget. Wesentliche Kostenfaktoren sind dabei die Steinart, Grabinschrift, Ornamentik, Gestaltung der Grabeinfassung oder Grababdeckung und die Kosten für das Versetzen der Grabanlage. Aber selbst bei kleinem Budget gibt es zahlreiche Möglichkeiten, einen Grabstein einzigartig und wunderschön zu gestalten. Sprechen Sie uns an!
Ihren Grabstein können wir auf Wunsch auch in einem anderen Material, einer anderen Größe oder mit einer individuellen Verzierung fertigen.
In manchen Fällen warten wir bis zu 5 Wochen auf die Herstellung individuelle Schrift aus Bronze, Alu oder Edelstahl. Die Fertigung dauert aktuell 12 Wochen, wobei es durch unvorhergesehene Ereignisse in seltenen Fällen auch zu Verzögerungen kommen kann.
Dies ist je nach Friedhofsgepflogenheiten unterschiedlich und hängt ab von der Art des Grabes, den Bodenverhältnissen, der Grabposition und den Witterungsverhältnissen. Im Allgemeinen können Grabsteine bei einem Urnengrab sofort, bei Einzel- und Doppelgräbern nach 6 Monaten aufgestellt werden.
Jedes Grabmal muss von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Dies ist in der Regel die Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder Kirchengemeinde. Dies übernehmen wir für Sie, so dass Sie bei uns lediglich eine Unterschrift leisten und sich sonst um nichts kümmern müssen.

Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben oder beantworten Ihnen gern auch Fragen persönlich. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Mit uns als Fachbetrieb stehen Sie nicht vor etwaigen Grabproblemen.